AGB

     I.           Fahrräder und deren Benutzung

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.

2. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, vor allem der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
Insbesondere dürfen die Räder nicht für Downhill, Bikepark und Singletrails genutzt werden.

3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter selbst gefahren werden.

4. Das Fahrzeug darf ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.


       II.           Preise und Mietzins
1. Der Mietzins und eine Kaution sind vor der Abfahrt zu bezahlen.
2. Angegebene Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.


     III.           Pflichten
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.


     IV.           Haftung
1. Der Vermieter haftet für nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Dier Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

5. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.


      V.           Diebstahl/Verlust/Unfall
1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen. 
3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.

4. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.


     VI.           Reparatur
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.

2. Bei Schlauch-und Reifendefekten tragen die Mieter die Kosten, sofern kein Materialfehler vorliegt.

3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.


   VII.           Rückgabe des Fahrrades
1. Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.

2. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der bestehenden Mietzeit.

3. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus entstandenen Schaden zu ersetzen.

4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.


  VIII.         Gewährleistung für gebrauchte Waren

1. Für Verbraucher

Die gekauften Gegenstände sind für den eigenen Gebrauch bestimmt und dieser dient weder gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeiten. Dann gewähren wir eine verkürze Gewährleistung von 12 Monaten beginnend mit der Auslieferung (ab Rechnungsdatum).

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Sie haben bei Mängeln, die schon bei Gefahrenübergang bestanden, ein Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung nach Ihrer Wahl) und, bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung, ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz; Schadensersatz erfolgt unter den nachfolgenden Einschränkungen. 
Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:

1.        Verschleißteile;

2.        Zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Displays durch Bruch;

3.        Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien bzw. Akkus;

4.        Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;

5.        Mängel am Produkt, die durch Aufbau, Umbau oder Transport

6.        Mitgeliefertes Zubehör, sofern es nicht gesondert berechnet wurde.

Weiter findet die Gewährleistung keine Anwendung für Mängel, die durch Ihre unsachgemäße Behandlung, übermäßige Benutzung, falsche Handhabung oder Bedienung der Ware, insbesondere auch falsche Aufbewahrung sowie Sturz oder starke Erschütterung der Ware entstanden sind.

Beispiele hierfür sind:

2.        Gebrochenes Display und / oder Gehäuse;

3.        Wasserschaden;

4.        Elektrische Defekte auf Grund von nicht durch den Hersteller zugelassene Ladegeräte;

5.        Nichteinhalten der Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung

6.        Schäden, die auf normale Abnutzung (z.B. Gebrauchsspuren am Gehäuse und / oder Display) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind

7.        Unsachgemäße Inbetriebnahme

8.        Mangelnde oder fehlerhafte Wartung

9.        Schäden am Gerät, die auf eine nicht von ihrem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung schließen lassen

 

2. Für Selbstständige / Unternehmer

Wenn Sie den Kauf einer gebrauchten Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigen (Unternehmer), ist die Gewährleistung ausgeschlossen.


 IX.           Fernabsatz / Widerrufs-und Rückgaberecht
Wir bieten ausschliesslich persönlichen Verkauf in unserem Ladengeschäft oder Verkaufsmobil an. In beiden Fällen erhält der Kunde die Möglichkeit, die Ware ausführlich und angemessen zu begutachten, auszuprobieren und zu testen.

Einen Online-/Versandhandel bieten wir nicht an und haben auch keine Plattform dafür.

Ein Widerrufsrecht / Rückgaberecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes wird deshalb explizit ausgeschlossen.


  X.           Abschließendes
1. Weitere Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Fahrradfahren kann gefährlich sein: Bitte fahren Sie vorsichtig und tragen Sie einen zugelassenen Helm.

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